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Fall Fabian: Anklage fordert lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld

Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow plädiert die Staatsanwaltschaft auf Mord. Die 30-jährige Angeklagte bestreitet die Tat. Das Urteil soll am 10. November fallen.

Landgericht Rostock (Archivbild)

Archivbild · Foto: MyRobotron / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Zudem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen – eine Entlassung nach 15 Jahren wäre dann praktisch ausgeschlossen. Die Anklage sieht die Mordmerkmale Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe erfüllt.

Der 30-jährigen Angeklagten, der früheren Lebensgefährtin von Fabians Vater, wird vorgeworfen, den Jungen am 10. Oktober 2025 abgeholt, an einem Teich etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow erstochen und seine Leiche angezündet zu haben. Als Motiv nennt die Anklage, dass sie die Trennung im August 2025 nicht verwunden habe. Staatsanwalt Oliver Schley sprach von einer „eindeutigen Indizienkette“ aus Zeugenaussagen, Kamerabildern, Chats, Handydaten und Spuren. Ein Psychiater hält die Frau für voll schuldfähig.

Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Ein Geständnis oder unmittelbare Tatzeugen gibt es nicht. Ihre Verteidigung soll am Freitag plädieren, das Urteil wird für den 10. November erwartet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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