„Contship Jet“: Militärstaatsanwalt ermittelt wegen verbotener Kriegsführung
Nach dem Drohnenangriff auf das Containerschiff ermittelt die Militärjustiz. Premier Radew sagt, L-39-Jets in Baltschik seien startbereit gewesen; ein französisches Flugzeug habe die Drohnen früh erfasst.

Symbolbild · Foto: U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Brooke Keisler / Wikimedia Commons, Public domain (zugeschnitten und skaliert)
Die Militär-Bezirksstaatsanwaltschaft Sofia hat wegen des Drohnenangriffs auf das unter liberianischer Flagge fahrende Containerschiff „Contship Jet“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grundlage ist Artikel 415 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, es geht um den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung. Die Behörde beruft sich auf das San-Remo-Handbuch zum Seekriegsrecht. Militärpolizisten in Warna sollen die geretteten Seeleute befragen; Eigentümer, Ladung und Route des Schiffes werden noch geprüft.
Ministerpräsident Rumen Radew sagte am Donnerstag, Bulgarien sei bereit gewesen, in Baltschik stationierte L-39-Flugzeuge aufsteigen zu lassen, falls die Drohnen in die Hoheitsgewässer eingedrungen wären. Dazu sei es nicht gekommen. Ein französisches Aufklärungsflugzeug habe die Drohnen nach seinen Angaben mindestens eine halbe Stunde vor dem Angriff entdeckt. Ein Eingreifen außerhalb der Hoheitsgewässer hätte laut Radew gegen das Völkerrecht verstoßen.
Das Video des Angriffs sei mit den Verbündeten geteilt worden, Gutachten liefen, so Radew. Werde die Herkunft der Drohnen belegt, solle der Botschafter des betreffenden Landes einbestellt werden. Dauerhaft stoppen könnten die Angriffe nur Friedensverhandlungen. Das Schiff war am Mittwoch rund 17 Seemeilen östlich von Kap Kaliakra getroffen worden und ist inzwischen gesunken.
