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Geldwäsche: Klingbeil plant neues Gesetz – Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro

Finanzminister Klingbeil will das Geldwäschegesetz ersetzen. Bafin und FIU sollen mehr Befugnisse und leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten bekommen. Start: 10. Juli 2027.

Lars Klingbeil (Archivbild)

Archivbild · Foto: Kaffeeringe / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt eine Reform der Geldwäschebekämpfung voran. Nach einem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll das bisherige Geldwäschegesetz durch ein neues Stammgesetz, das Geldwäschebekämpfungsgesetz, ersetzt werden. Damit setzt Deutschland EU-Vorgaben um.

Die Finanzaufsicht Bafin und die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU beim Zoll sollen mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten, darunter einen leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten. Ab dem 10. Juli 2029 soll eine zentrale Zugangsstelle vor allem Strafverfolgern schnellen Zugang zu Immobilieninformationen ermöglichen.

Mit der EU-Geldwäscheverordnung, die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar gilt, kommt EU-weit eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr; Geschäfte zwischen Privatpersonen sind ausgenommen. Das BKA beziffert den Geldwäsche-Schaden für 2025 auf 1,5 Milliarden Euro, die tatsächliche Summe dürfte deutlich höher liegen.

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