US-Aufsicht FCC sperrt chinesische Prüflabore – mehr Funk für Satelliten-Handys
Ab Dezember 2028 dürfen Labore in China keine Elektronik mehr für den US-Markt testen. Zugleich schlägt die FCC 482 Megahertz zusätzliche Frequenzen für Satellitendienste direkt aufs Handy vor.

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Die US-Telekommunikationsbehörde FCC hat am Donnerstag beschlossen, sämtliche chinesischen Labore von der Prüfung elektronischer Geräte wie Smartphones, Kameras und Computer für den US-Markt auszuschließen. Die Verbote treten im Dezember 2028 in Kraft. Sie erweitern eine Entscheidung von 2025, mit der bereits Labore im Besitz oder unter Kontrolle des chinesischen Staates ausgeschlossen worden waren; damals traf es mehrere Dutzend Einrichtungen. Ausgeschlossen werden zudem Prüflabore und Zertifizierungsstellen aus Ländern, die US-Laboren keine Gegenseitigkeit gewähren.
Nach Angaben von FCC-Chef Brendan Carr wurden 2025 rund 82 Prozent der Elektronik in China geprüft, nur etwa vier Prozent in Laboren in den USA. „Diese Labore sind ein entscheidendes Einfallstor in die amerikanische Kommunikationsinfrastruktur“, sagte Carr. Sie könnten unsichere Geräte auf den US-Markt lassen, Kommunikationsnetze stören oder sogar geistiges Eigentum stehlen. Für Geräte, die in den USA oder in Laboren aus unbedenklichen Ländern getestet werden, vereinfacht die Behörde das Zulassungsverfahren. Die chinesische Botschaft in Washington äußerte sich zunächst nicht.
In derselben Sitzung brachte die FCC einen Regelentwurf auf den Weg, der 482 Megahertz zusätzliche Frequenzen für Satellitendienste direkt aufs Handy vorsieht; die Zahl der dafür zugelassenen Bänder stiege von fünf auf 13. Satellitenbetreiber müssten Frequenzen dann nicht mehr bei Mobilfunkern mieten, sondern könnten Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung nachweisen. Profitieren könnte vor allem SpaceX; AT&T, Verizon und T-Mobile fordern dagegen, 290 Megahertz in den Bereichen 2,5 und 3,45 Gigahertz wegen drohender Störungen herauszunehmen. Endgültig ist noch nichts: Stellungnahmen sind 60 Tage nach Veröffentlichung im US-Bundesregister möglich.
