Nach Juli Zehs Rückzug: AfD beansprucht Sitz am Brandenburger Verfassungsgericht
Die AfD will einen Kandidaten für die Nachfolge der Schriftstellerin vorschlagen und setzt auf ihre Sperrminorität im Landtag. SPD und CDU wollen beraten, das BSW kritisiert Pläne für ein neues Wahlverfahren.

Symbolbild · Foto: Daniel Naber / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Nach dem Rücktritt der Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh vom Brandenburger Landesverfassungsgericht erhebt die AfD Anspruch auf den frei gewordenen Posten. „Wir werden einen Kandidaten für die Nachfolge von Juli Zeh vorschlagen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch. „Wir werden sehen, ob die anderen Fraktionen ihren demokratischen Pflichten nachkommen.“ Nach Darstellung der AfD stehen ihr zwei der neun Richterposten zu. Zeh war seit 2019 ehrenamtliche Verfassungsrichterin, ihre Amtszeit wäre 2029 abgelaufen; sie begründete ihren Rückzug mit hoher beruflicher Belastung.
Verfassungsrichter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt, also mit 59 der 88 Stimmen. Die AfD verfügt über 30 Mandate und damit über eine Sperrminorität. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann kündigte an, man werde sich „in der Koalition zeitnah beraten“; mit Richterwahlen habe die SPD erst 2028 gerechnet. CDU-Fraktionschef Steeven Bretz sagte: „Am Ende des Tages muss es eine Lösung geben, die dazu führt, dass das Verfassungsgericht vollständig besetzt ist.“
SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dem Verfassungsgericht ein Vorschlagsrecht für neue Richter einzuräumen, falls sich der Landtag nicht einigen kann. Die AfD lehnt das ab und wird darin vom BSW unterstützt. „Wenn man keine bequeme Zweidrittelmehrheit mehr hat, kann man nicht einfach die Spielregeln ändern“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Falk Peschel. Bis zu einer Nachwahl arbeitet das Gericht mit acht statt neun Mitgliedern; derzeit sind dort 95 Verfahren anhängig.
