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OVG Lüneburg: AfD Niedersachsen bleibt Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung

Die AfD in Niedersachsen ist mit ihrer Beschwerde gegen die Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Der Eilbeschluss ist unanfechtbar, das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

Symbolbild: das Gebäude des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg

Symbolbild · Foto: Bubo / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Donnerstag die Beschwerde des AfD-Landesverbands gegen seine Hochstufung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen (Az. 11 ME 205/26). Damit bleibt die Partei in Niedersachsen vorerst als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft. Das OVG bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026, das den Eilantrag der AfD bereits abgelehnt hatte. Der Verfassungsschutz hatte den Landesverband seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt geführt und im Februar 2026 hochgestuft.

Der Senat teilt nach Angaben des Gerichts die Auffassung der Vorinstanz, dass Tatsachen vorliegen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegen. Er verweist unter anderem auf ein völkisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, die Herabwürdigung von Deutschen mit Migrationshintergrund und von Muslimen, die pauschale Diffamierung staatlicher Institutionen sowie Kontakte zu rechtsextremistisch eingestuften Akteuren. Der Beschluss ist unanfechtbar; das Hauptsacheverfahren ist weiter beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig (Az. 10 A 1104/26). Bis dahin bleiben eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Mittel grundsätzlich zulässig.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte die Entscheidung: „Der Landesverband der AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch.“ Sebastian Lechner von der CDU-Landtagsfraktion sagte: „Die heutige Entscheidung zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert.“ Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe warf dem Verfassungsschutz dagegen politische Instrumentalisierung vor; die Partei setzt auf das Hauptsacheverfahren. Unabhängig davon will der Verein ABSTIMMUNG21 am Freitag um 17 Uhr in Berlin die Ergebnisse einer nicht repräsentativen und rechtlich unverbindlichen Bürgerabstimmung vorstellen, bei der es unter anderem um eine Prüfung eines AfD-Verbots geht.

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