Berlin --:--Freitag, 16. Oktober 2026
LIVE
DeutschlandNACHRICHTENFAKTENKONTEXT
Deutschland ·

Reserve-Gesetz im Bundestag: Mehr Pflichtdienste, 500 Euro für kleine Firmen

Verteidigungsminister Pistorius will die Reserve der Bundeswehr schneller einsatzbereit machen. Der Bundestag beriet das Gesetz in erster Lesung. Die Länder fordern Ausnahmen für Polizei und Feuerwehr.

Archivbild (2025): Verteidigungsminister Boris Pistorius (links) im Gespräch mit US-Verteidigungsminister Pete Hegseth

Archivbild · Foto: U.S. Department of Defense / Wikimedia Commons, Public domain (zugeschnitten und skaliert)

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über das Reservestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Reserve angesichts der Sicherheitslage und des Operationsplans Deutschland zu verbessern. Künftig sollen Reservisten in begrenztem Umfang auch zu anderen Diensten als Übungen verpflichtend herangezogen werden können; die zulässige Dauer soll sich nach der früheren Dienstzeit richten. Einige Altersgrenzen werden angehoben, zudem werden kurzfristige Einberufungen möglich. Wer vor dem 30. Juni 2011 nur den Grundwehrdienst geleistet hat, soll weiterhin nur freiwillig herangezogen werden können.

Für Reservisten und Arbeitgeber sind Anreize vorgesehen: Fahrtkosten werden besser erstattet, private Arbeitgeber sollen höhere Ausgleichszahlungen für Ersatzpersonal erhalten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bekommen pauschal 500 Euro, wenn ein Mitarbeiter mindestens 30 Tage Übungen leistet. Die Regierung rechnet ab 2027 mit Mehrkosten von rund 43,1 Millionen Euro pro Jahr. In der Debatte sprachen neben Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) unter anderem Diana Herbstreuth und Thomas Erndl (CDU/CSU), Jörg Zirwes und Sven Wendorf (AfD), Niklas Wagener (Grüne) und Donata Vogtschmidt (Linke).

Der Bundesrat unterstützt das Ziel, verlangt aber Ausnahmen für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Justizvollzug sowie ein Zustimmungsrecht der Sicherheitsbehörden bei Einberufungen. Die Bundesregierung lehnt eine generelle Zustimmungspflicht der Sicherheitsbehörden ab, will aber prüfen, die Ausnahmen für den Polizeivollzugsdienst anzugleichen. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Mehr aus dem Ressort

← Deutschland