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Kfz-Haftpflicht: Motorräder und Wohnmobile künftig auch für 30 Tage versicherbar

Das Parlament hat Änderungen am Versicherungsgesetzbuch endgültig gebilligt. Versicherer müssen Policen mit einer Laufzeit unter einem Jahr anbieten.

Titelgrafik: Kfz-Haftpflicht: Motorräder und Wohnmobile künftig auch für 30 Tage versicherbar

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)

Bulgariens Parlament hat am Donnerstag in zweiter Lesung Änderungen am Versicherungsgesetzbuch beschlossen. Danach müssen Versicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung („Graschdanska otgowornost“) für bestimmte Fahrzeuge, darunter Motorräder und Wohnmobile, auch für Laufzeiten unter einem Jahr anbieten – mindestens aber für 30 Tage. Die Änderung richtet sich an Halter von Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden.

Petar Petrow von der Partei Wasraschdane plädierte dafür, Käufern Policen für einen, drei und sechs Monate anzubieten; der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Stefan Beltschew (Progressives Bulgarien), stimmte dem zu. Wladislaw Goranow (GERB-SDS) enthielt sich: Mit dem Text werde sich „nichts ändern“, sagte er und warnte, Versicherer könnten solche Policen trotz der Pflicht verweigern. Wladislaw Panew (Demokratisches Bulgarien) warnte vor handwerklichen Fehlern, die zu „Tausenden Gerichtsverfahren“ führen könnten – etwa bei Fahrern, deren Versicherer die Lizenz verloren hat.

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