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75.000 Euro Strafe für zwei Handelsketten: Preis am Regal anders als an der Kasse

Die Verbraucherschutzkommission KZP verhängte gegen drei Filialen zweier großer Ketten die gesetzlichen Höchststrafen. In einem Fall war auch die Herkunft von Obst und Gemüse falsch angegeben.

Symbolbild: elektronisches Preisschild mit Preisen in Lewa und Euro in einem bulgarischen Supermarkt

Symbolbild · Foto: DemieK07 / Wikimedia Commons, CC BY 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die bulgarische Verbraucherschutzkommission KZP hat gegen drei Filialen zweier großer Handelsketten Strafen von insgesamt 75.000 Euro verhängt. Jede einzelne Strafe entspricht dem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verstöße fallen unter den Abschnitt über unlautere Geschäftspraktiken im Verbraucherschutzgesetz. Die Namen der Ketten wurden nicht genannt.

In zwei Filialen der ersten Kette stellten die Inspektoren fest, dass der Preis am Regal von dem an der Kasse für dasselbe Produkt abwich. Zudem war bei einigen Obst- und Gemüsesorten ein falsches Herkunftsland angegeben. Die Verstöße wurden am 22. und 25. Oktober festgestellt. Bei der zweiten Kette wurde am 22. Oktober in einer Filiale eine Abweichung zwischen Etikett und Kasse festgestellt.

In derselben Sitzung sanktionierte die von Maja Manolowa geleitete Kommission auch Händler von Produktimitaten, Restaurants mit irreführenden Werbeflyern, Reiseveranstalter und ein Hotel sowie einen Händler, der die Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherkredits verletzt hatte. Verbraucher können Hinweise unter der Telefonnummer 0700 111 22 melden.

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