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Enteignungsbremse: Berliner SPD-Abgeordneter sieht Dobrindt auf „Geisterflug“

Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten Hakan Demir und Ruppert Stüwe zweifeln an Dobrindts Investitionsschutzgesetz. Ein Immobilienanwalt räumt dem Vorhaben dagegen gute Chancen ein.

Archivbild: Alexander Dobrindt (CSU) bei einer Rede

Archivbild · Foto: H-stt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Investitionsschutzgesetz stößt in der Koalition weiter auf Widerstand. Der Neuköllner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir, stellvertretender innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, sagte der „Welt“, das Gesetz befinde sich auf einem „Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck“. Dobrindt tue so, als habe der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei Vergesellschaftungen. Demir erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz stoppen würde.

Auch der SPD-Abgeordnete Ruppert Stüwe aus Steglitz-Zehlendorf hält ein Bundesgesetz für nicht sinnvoll, da das Grundgesetz die Vergesellschaftung ausdrücklich vorsehe; über sein Abstimmungsverhalten will er erst bei einem konkreten Entwurf entscheiden. Die Eckpunkte sehen eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert vor, unmittelbar in Geld, sowie den Nachweis einer „zwingenden Notwendigkeit“. Berlins Linke, SPD und Grüne wollen rund 160.000 Wohnungen großer Konzerne vergesellschaften.

Rückendeckung bekommt Dobrindt vom Immobilienrechtler Carsten Loll von der Kanzlei Latham & Watkins. Er räumte dem Gesetz im „Handelsblatt“ trotz erheblicher rechtlicher Schwierigkeiten gute Chancen ein; zu prüfen sei etwa, ob eine Vergesellschaftung verhältnismäßig sei und mildere Mittel bestünden. Artikel 15 des Grundgesetzes bleibe anwendbar. Da das Berliner Vergesellschaftungsgesetz erst 2029 in Kraft treten soll, könne der Rechtsstreit aber Jahre dauern. Artikel 15 wurde bislang noch nie angewendet.

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