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Bundestag beschließt Notfallreform – Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben

Neue Notfallzentren an Kliniken, verzahnte Nummern 112 und 116117: Koalition und Grüne stimmen zu, AfD und Linke enthalten sich. Zugleich werden Teile des Kassen-Sparpakets korrigiert.

Plenarsaal des Bundestags im Reichstagsgebäude (Archivbild)

Archivbild · Foto: HerrAdams / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Dafür stimmten Union, SPD und Grüne, AfD und Linke enthielten sich. Patienten sollen künftig per Telefon oder vor Ort fachlich ersteingeschätzt werden. Die Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 werden verzahnt; an Kliniken angedockte Integrierte Notfallzentren sollen Patienten je nach Dringlichkeit in Praxis, Notdienstpraxis oder Notaufnahme lenken.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte: „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle.“ Ziel ist es, überlastete Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten. Mit dem Gesetz korrigiert die Koalition zudem das Sparpaket für die Krankenkassen: Eine Kostenregel zulasten von Haus- und Kinderärzten fällt weg, die Psychotherapie wird besser vergütet, und Kassen müssen Mitglieder wieder über Beitragserhöhungen informieren.

Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit einem unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Laut Linnemann bleibt der Satz „im kommenden Jahr stabil“. Der Wert ist eine Rechengröße; die einzelnen Kassen legen ihre Beiträge selbst fest. Der Bundesrat soll sich am 20. November mit der Notfallreform befassen.

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