Justizrat wählt Lasarowa zur amtierenden Generalstaatsanwältin – Minister prüft Klage
Mit 17 zu 2 Stimmen bestimmte Bulgariens Justizrat Magdalena Lasarowa für sechs Monate zur Behördenchefin. Justizminister Naidenow erwägt, die Wahl anzufechten.

Symbolbild · Foto: Bin im Garten / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Bulgariens Oberster Justizrat (VSS) hat am Donnerstag die stellvertretende Generalstaatsanwältin Magdalena Lasarowa-Prodanowa zur amtierenden Leiterin der Staatsanwaltschaft gewählt. Im Plenum stimmten 17 Mitglieder dafür, zwei dagegen. Lasarowa übernimmt ab dem 23. Oktober für bis zu sechs Monate von Wanja Stefanowa, deren Mandat am 22. Oktober ausläuft. Vorgeschlagen wurde sie als im Dienstalter nächste nach Stefanowa; die Entscheidung kann binnen 14 Tagen angefochten werden.
Die Sitzung verlief kontrovers. Ratsmitglied Atanaska Dischewa verlangte nach Angaben der Nachrichtenagentur BTA eine Vertagung, weil die Frist von drei Tagen für die Unterlagen nicht eingehalten worden sei, sowie eine Anhörung der Kandidatin. Beide Anträge scheiterten deutlich (3:15 und 1:18 Stimmen). Dischewa betonte zudem, das Dienstalter-Prinzip sei nicht zwingend, auch wenn die Praxis ihm meist gefolgt sei.
Justizminister Nikolaj Naidenow, der vom Justizrat eine echte Auswahl zwischen mehreren Bewerbern gefordert hatte, kündigte an, er werde prüfen, ob er Gründe für eine Anfechtung habe und ob diese zweckmäßig sei. Einen eigenen Kandidaten habe er nicht vorgeschlagen, weil er keine Personalbeurteilungen der Obersten Kassationsstaatsanwaltschaft zu möglichen Bewerbern erhalten habe, sagte er laut BTA.
