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Stoß gegen Journalistin: Militär-Berufungsgericht verhängt Meldeauflage gegen NSO-Mann

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Personenschützer Gewalt anwandte und die Journalistin verletzte. Ein neuer Zeuge will ein Telefonat über Bezahlung gehört haben – sie bestreitet das.

Titelgrafik: Festnahme und Gericht – Militär-Berufungsgericht

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)

Das Militär-Berufungsgericht in Sofia hat die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben und gegen den Mitarbeiter des Personenschutzdienstes NSO eine Meldeauflage verhängt. Ihm wird der Vorfall mit einer Journalistin am 22. Oktober zur Last gelegt. Die dreiköpfige Kammer kam zu dem Schluss, dass der Personenschützer Gewalt anwandte, die die Schulterverletzung der Frau verursachte. Den Antrag der Militärstaatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft wies das Gericht ab; die Entscheidung ist endgültig.

Eine Woche zuvor hatte das Militärgericht Sofia den Mann ohne jede Auflage freigelassen, weil er seine Dienstpflichten erfüllt habe. Staatsanwältin Natalija Stantschewa hielt dagegen, die gesammelten Beweise begründeten den Verdacht einer Tatbeteiligung. Verteidiger Terwel Georgiew betont, sein Mandant habe lediglich die Hand der Journalistin vom Auto entfernt, sie nicht gestoßen und die Verletzung nicht verursacht.

Nach Darstellung der Verteidigung will ein neuer Zeuge gehört haben, wie die Journalistin kurz vor dem Vorfall telefonierte; dabei sei der Satz „Handelt, ihr werdet bezahlt“ gefallen. Die Journalistin bestritt, ein solches Gespräch geführt zu haben. „Ich bin eine Journalistin mit anständigem Einkommen“, sagte sie; sie habe keinen Grund gehabt, sich in Gefahr zu bringen.

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