Früher Brustkrebs: EU lässt Enhertu nach der Operation bei verbliebenem Tumor zu
Die EU-Kommission hat das Krebsmittel für Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs zugelassen, bei denen nach der Vorbehandlung noch Tumorgewebe gefunden wurde. In einer Studie sank das Rückfallrisiko um 53 Prozent.

Symbolbild · Foto: חגי אדלר / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Die Europäische Kommission hat das Krebsmedikament Enhertu (Trastuzumab-Deruxtecan) für eine neue Patientengruppe zugelassen. Es darf nun bei Erwachsenen mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium eingesetzt werden, bei denen nach einer Chemo- und Antikörpertherapie vor der Operation noch invasives Tumorgewebe gefunden wurde. Das teilten die Hersteller AstraZeneca und Daiichi Sankyo am 27. Oktober mit. Es ist die erste EU-Zulassung des Mittels in der frühen Krankheitsphase, in der eine Heilung angestrebt wird. Zuvor hatte der Arzneimittelausschuss CHMP der Europäischen Arzneimittelagentur die Zulassung empfohlen.
Grundlage ist die Phase-III-Studie DESTINY-Breast05 mit 1635 Patientinnen und Patienten auf mehreren Kontinenten. Enhertu wurde darin mit dem bisherigen Standardmedikament T-DM1 (Trastuzumab-Emtansin) verglichen. Laut Herstellerangaben senkte es das Risiko eines erneuten invasiven Krebsbefalls oder Todes um 53 Prozent. Nach drei Jahren waren 92,4 Prozent der mit Enhertu Behandelten ohne invasive Erkrankung, unter T-DM1 waren es 83,7 Prozent. Die Ergebnisse wurden im „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht. Neue Sicherheitsbedenken seien nicht aufgetreten, erklärten die Unternehmen.
Studienleiterin Sibylle Loibl von der German Breast Group und der Universitätsmedizin Frankfurt sagte laut Mitteilung, die Senkung des Rückfallrisikos sei entscheidend für dauerhafte Behandlungserfolge. Laut den Herstellern ist etwa jeder fünfte Brustkrebs HER2-positiv; die Tumorzellen tragen dann vermehrt ein bestimmtes Eiweiß an ihrer Oberfläche. Für diese Anwendung ist Enhertu bereits in mehr als 35 Ländern zugelassen. Ob die Therapie im Einzelfall infrage kommt, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
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