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Indien: Ab November zeigt das Handy bei Anrufen den registrierten Namen an

Indiens Regierung verpflichtet Mobilfunker, bei eingehenden Anrufen über 4G und neuere Netze den Namen des Anschlussinhabers anzuzeigen. Das soll Spam und Betrug eindämmen.

Symbolbild: Mobilfunkmasten zwischen Feldern im indischen Punjab

Symbolbild · Foto: Sahil Dhiman / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Wer in Indien angerufen wird, soll ab dem 1. November nicht nur die Nummer, sondern auch den registrierten Namen des Anrufers sehen. Das hat das Telekommunikationsministerium des Landes in einem Rundschreiben vom 13. Oktober angeordnet, wie The Hacker News am Donnerstag berichtete. Das Verfahren heißt Calling Name Presentation (CNAP). Ziel ist, dass Menschen unbekannte Anrufer besser einordnen können und Spam- sowie Betrugsanrufe zurückgehen. Die Pflicht gilt zunächst für Mobilfunknetze ab 4G; für 2G, 3G und das Festnetz soll später gesondert entschieden werden.

Technisch müssen die Netzbetreiber eine Datenbank führen, die Telefonnummern mit den Namen ihrer Kunden verknüpft. Der Anbieter des Angerufenen fragt den Namen dort ab und zeigt ihn an. Ist die Nummer im Adressbuch des Empfängers gespeichert, erscheint weiterhin der dort eingetragene Name. Bei Anrufen aus dem Ausland wird „International Call“ angezeigt.

Zum Schutz der Privatsphäre müssen die Anbieter eine Option zur Rufnummernunterdrückung anbieten, mit der Anrufer ihre Identität verbergen können. Die Namensdaten dürfen nach dem Ende des Gesprächs nicht gespeichert werden. Firmen und Großkunden können statt eines Personennamens einen bevorzugten Namen anzeigen lassen, der jedoch einer eingetragenen Marke oder einem im Steuerportal registrierten Handelsnamen entsprechen muss.

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