Begnadigungsdekrete: Rechtsausschuss ohne Quorum – Regierungslager bleibt fern
Die Sondersitzung zur Veröffentlichung präsidialer Begnadigungen scheiterte: Nur 10 der nötigen 12 Abgeordneten kamen. Von Progressives Bulgarien erschien nur die Vorsitzende.

Symbolbild · Foto: Лорд Бъмбъри / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Der Rechtsausschuss des bulgarischen Parlaments ist am Mittwoch bei einer Sondersitzung nicht beschlussfähig gewesen. Beraten werden sollte in erster Lesung eine Änderung des Gesetzes über das Amtsblatt „Darschawen Westnik“. Der Entwurf von Assen Wassilew, Fraktionschef der Partei Wir setzen den Wandel fort (PP), und weiteren Abgeordneten verpflichtet das Präsidialamt, Begnadigungsdekrete zu veröffentlichen, auch alle bisher unveröffentlichten. Laut BNT gilt das für Dekrete von Präsidenten und Vizepräsidenten seit dem 13. Juli 1991.
Für ein Quorum waren 12 Abgeordnete nötig, anwesend waren 10. Alle Oppositionsfraktionen waren vertreten, von der regierenden Partei Progressives Bulgarien nur die Ausschussvorsitzende Janka Tjankowa. Sie stellte die fehlende Beschlussfähigkeit fest und lehnte Kommentare ab. Hintergrund ist der Streit um die Begnadigung des in Griechenland wegen Drogenhandels verurteilten Ognjan Atanassow im Jahr 2022 durch die damalige Vizepräsidentin und heutige Präsidentin Ilijana Jotowa. Bereits am Vortag war eine Sondersitzung des Plenums zu dem Fall mangels Quorum ausgefallen.
„Je mehr die Regierenden Sitzungen blockieren, desto klarer wird, dass sie etwas verbergen wollen“, sagte Nikolaj Denkow (PP) und kündigte an, Unterschriften für eine neue Sitzung zu sammeln. Petar Petrow von der Partei Wasraschdane sagte, eine Sondersitzung des Ausschusses werde erstmals boykottiert, „und das von der Regierungsmehrheit“. Nadeschda Jordanowa vom Demokratischen Bulgarien meinte, die Mehrheit habe „zu schnell gelernt, die Kniffe der Geschäftsordnung zu nutzen“. Stoju Stoew (PP) verwies auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2012.
