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Ab heute gilt an 5700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholverbot

Seit Donnerstag ist das Trinken von Alkohol an allen DB-Bahnhöfen samt Bahnsteigen verboten. Gastronomie bleibt ausgenommen, im Zug bleibt Alkohol erlaubt. Bei Verstößen droht ein Hausverweis.

Bahnsteig im Berliner Hauptbahnhof (Symbolbild)

Symbolbild · Foto: Arne Müseler / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de (zugeschnitten und skaliert)

Seit diesem Donnerstag ist der Konsum von Alkohol an rund 5700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn verboten. Das Verbot gilt auf dem gesamten Bahnhofsgelände einschließlich der Bahnsteige, in einigen Kommunen auch auf DB-eigenen Vorplätzen. Bahnchefin Evelyn Palla hatte bei der Ankündigung im Juli gesagt: „Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“ An rund 40 großen Bahnhöfen, etwa in Berlin, Hamburg, München und Köln, galt eine solche Regel bereits seit Längerem.

Ausgenommen sind gastronomische Betriebe in den Bahnhöfen, dort darf weiter ausgeschenkt und getrunken werden. Verschlossene Flaschen dürfen im Gepäck oder im Einkauf mitgeführt werden, verboten ist nur das Trinken. Ein generelles Alkoholverbot in Zügen plant die Bahn nach eigenen Angaben nicht; im Regionalverkehr gelten je nach Verbund eigene Regeln.

Grundlage ist das Hausrecht der Bahn. Bei Verstößen droht ein Haus- oder Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot; bei Bedarf wird die Bundespolizei gerufen. Die Bahn verspricht sich mehr Sauberkeit und Sicherheit und verweist auf eine Umfrage, wonach fast vier von fünf Befragten das Verbot befürworten. Die Bahnhofsmission mahnte, die Regeln müssten „dann auch für alle gelten“.

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