Karlsruhe prüft Steuerprivilegien für Firmenerben – Privaterbe klagt
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt, ob die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer gegen den Gleichheitssatz verstößt. Ein Urteil wird erst in Monaten erwartet.

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstagvormittag über die Erbschaftsteuer verhandelt. Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante ein Wertpapierdepot und weiteres Privatvermögen geerbt hat und dafür Steuern zahlen musste. Er sieht sich gegenüber Erben von Unternehmen verfassungswidrig benachteiligt, nachdem er vor den Finanzgerichten gescheitert war. Am Montag hatte das Gericht bereits die Klage Bayerns zu regionalen Steuersätzen verhandelt.
Nach geltendem Recht kann Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro zu 85 Prozent steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb fünf Jahre weitergeführt wird; bei sieben Jahren und weiteren Auflagen ist eine volle Befreiung möglich. Bei größeren Vermögen kann die Steuer entfallen, wenn Erben nachweisen, dass sie sie nicht aus Privatvermögen zahlen können. Der DGB beziffert die Kosten der Ausnahmen in diesem Jahr auf fast neun Milliarden Euro, 2025 nahm der Staat mit 13,3 Milliarden Euro so viel Erbschaftsteuer ein wie nie.
DGB-Vize Stefan Körzell nannte die Regeln „Reichenpflege“, die man sich nicht mehr leisten könne. Der Industrieverband BDI verweist dagegen darauf, dass Betriebsvermögen oft langfristig in Maschinen oder Gebäuden gebunden sei. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte am Sonntag angekündigt, nach dem Urteil zu reformieren: „Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt hat, wollen wir das umsetzen.“ Die Union lehnt die SPD-Pläne mit einem Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebe ab.
