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Butter mit 141 Prozent Aufschlag: Verbraucherschutz prangert Margen der Handelsketten an

Bei Butter, Käse und Tomaten fand die Verbraucherschutzkommission KZP Aufschläge von 99 bis 141 Prozent. Als Nächstes nimmt sie Arzneimittel ins Visier.

Symbolbild: Kühlregal mit Milchprodukten in einem Supermarkt

Symbolbild · Foto: Olybrius / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die bulgarische Verbraucherschutzkommission (KZP) hat bei Kontrollen in Supermarktketten Handelsaufschläge von bis zu 141 Prozent auf Grundnahrungsmittel festgestellt. Das sagte KZP-Chefin Maja Manolowa am Freitag im Bulgarischen Fernsehen BNT. Nach Angaben der Behörde liegen die höchsten Aufschläge zwischen 99 und 141 Prozent. Dem Sender Nova zufolge entfallen 141 Prozent auf Butter, 133 Prozent auf Weißkäse, 127 Prozent auf Tomaten, 106 Prozent auf Kaschkawal, 102 Prozent auf Zwiebeln und 99 Prozent auf Joghurt.

Ein hoher Aufschlag allein ist nicht verboten. Nach Manolowas Worten untersagt das Wettbewerbsgesetz jedoch, dass sich die Aufschläge für vergleichbare Produkte derselben Kategorie von verschiedenen Lieferanten um mehr als zehn Prozent unterscheiden – genau das hätten die Prüfer bei Butter und Frischmilch gefunden, mit Aufschlägen von 50, 80, 95 und 110 Prozent. Das seien Verstöße, sagte sie. Darauf drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Ein Memorandum der Landwirte, das die Aufschläge der Ketten auf 25 Prozent begrenzen soll, hätten die Ketten nicht freiwillig unterschrieben. Zuletzt hatte die KZP zwei Ketten wegen unlauterer Handelspraktiken mit 75.000 Euro bestraft.

Zum Vergleich verwies Manolowa auf Deutschland, wo die Bruttomargen bei Milchprodukten bei 15 bis 17 Prozent und die Handelsaufschläge bei 17 bis 20 Prozent lägen. Die Verbraucher seien arm genug, als dass man Händlern erlauben dürfe, sie zu betrügen, sagte sie. Als Nächstes will die Behörde die Preise rezeptfreier Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel prüfen und mit Griechenland vergleichen. Gegen Werbung, die Ergänzungsmitteln eine Wirkung gegen schwere Krankheiten wie Krebs zuschreibt, laufen bereits Verfahren. Vor dem „Black Friday“ kontrolliert die KZP zudem Geschäfte und Onlineshops.

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