BSW-Klage: Karlsruhe will noch 2026 entscheiden – Schwarz-Rot zittert um Mehrheit
Dem BSW fehlten 2025 nur 9.529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Das Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über eine Neuauszählung urteilen – mit möglichen Folgen für die Merz-Koalition.

Archivbild · Foto: Sven Teschke / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de (zugeschnitten und skaliert)
Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Jahresende über die Wahlprüfungsbeschwerde des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) entscheiden. Eine Gerichtssprecherin sagte dem „Stern“, die Entscheidung solle „noch in diesem Jahr ergehen“, wie Euronews am Mittwoch berichtete. Ob es eine mündliche Verhandlung gibt, ließ das Gericht unter Verweis auf das Beratungsgeheimnis offen. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kam das BSW auf 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde um 9.529 Stimmen.
Das BSW argumentiert, bei der Auszählung könnten Stimmen verloren gegangen sein – etwa durch falsche Zuordnung zu anderen Parteien, übersehene gültige Stimmen oder fälschlich als ungültig gewertete Zettel. Experten halten eine Verwechslung mit der Kleinpartei Bündnis Deutschland für möglich. Der Bundestag hatte eine Neuauszählung im Dezember 2025 mit 427 zu 129 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Wagenknecht hatte im August erklärt: „Es ist gut, dass Karlsruhe noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft.“
Politisch ist der Fall brisant: Würde eine Neuauszählung dem BSW Sitze bringen, verlöre die Koalition aus CDU/CSU und SPD laut Euronews ihre Mehrheit von zwölf Sitzen. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) könnte ihr Amt verlieren; rund 30 weitere Abgeordnete verdanken ihr Mandat der aktuellen Sitzverteilung. Im ARD-Deutschlandtrend vom Oktober waren nur zehn Prozent mit der Arbeit von Kanzler Friedrich Merz zufrieden.
