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NSU: Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft – OLG München legt 24 Jahre fest

Das Oberlandesgericht München lehnt eine Entlassung auf Bewährung ab. Trotz Distanzierung vom NS-Gedankengut wiege die Schuld zu schwer. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht München (Archivbild)

Archivbild · Foto: Fred Romero from Paris, France / Wikimedia Commons, CC BY 2.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Mindestverbüßungsdauer ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe auf 24 Jahre festgesetzt und eine Aussetzung zur Bewährung abgelehnt. Der Beschluss datiert vom 23. Oktober und wurde am Dienstag bekannt. Die Bundesanwaltschaft hatte 25 Jahre beantragt, die Verteidigung 20 Jahre. Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft, derzeit in der JVA Chemnitz.

Zugunsten der 51-Jährigen wertete der Senat ihre Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut, ihr beanstandungsfreies Verhalten im Vollzug und ein Schuldeingeständnis. Laut Gericht hat sie „Scham darüber bekundet“, das Leben unschuldiger Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben. Ausschlaggebend gegen eine Freilassung waren jedoch die Vielzahl der Morde und weiterer schwerer Straftaten, die die besondere Schwere der Schuld begründen.

Zschäpe war im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess unter anderem wegen Mordes in zehn Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden; das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Opfer der rechtsextremen Terrorgruppe waren neun Männer mit Migrationsgeschichte und eine Polizistin. Der neue Beschluss ist noch nicht rechtskräftig: Die Beteiligten können sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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