Neue Kfz-Regeln seit heute: Ältere Autos ersparen sich oft die Prüfung im Kanal
Bulgariens Innenministerium hat die Zulassungsverordnung geändert: weniger Pflichtkontrollen für ältere Autos, maximal drei Transitkennzeichen pro Fahrzeug, einfachere Ummeldung geerbter Wagen.

Archivbild · Foto: Konstantin / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
In Bulgarien gelten seit Dienstag neue Regeln für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. In Kraft getreten sind Änderungen an der Verordnung des Innenministeriums über Registrierung und Erfassung von Fahrzeugen, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die physische Prüfung des Fahrzeugs im sogenannten Kanal der Verkehrspolizei bleibt bei einem Wechsel in einen anderen Verwaltungsbezirk oder bei einem Eigentümerwechsel Pflicht – allerdings nur, wenn seit der Erstzulassung weniger als zehn Jahre vergangen sind. Für Autos, die seit mehr als zehn Jahren in Bulgarien zugelassen sind, entfällt die Prüfung etwa bei einer Änderung der Kraftstoffart, einer Korrektur der Ökokategorie oder bei Duplikaten.
Neu begrenzt wird die Ausgabe von Transitkennzeichen: Für dasselbe Fahrzeug dürfen sie höchstens dreimal ausgestellt werden. Beim Austausch des Motors muss der Halter künftig kein Dokument mehr vorlegen, das sein Eigentum am neuen Motor belegt. Die neue Motornummer wird direkt bei der Kontrolle im Kanal erfasst. Weicht der Identifikationscode des neuen Motors ab, sind eine technische Begutachtung und eine Bescheinigung über eine bauliche Änderung erforderlich.
Erleichterungen gibt es für Erben: Gehört ein Auto mehreren Erben, kann einer von ihnen die Ummeldung ohne schriftliche Vollmacht der anderen anstoßen; alle Miteigentümer werden in den Fahrzeugschein eingetragen. Abmelden darf ein einzelner Erbe den Wagen dagegen nur in bestimmten Fällen – etwa bei Verschrottung, Totalschaden, Beschlagnahme durch den Staat oder Zerstörung durch Brand oder Naturkatastrophe.
