Stichwahl: Kostadinow – „Kein einziger“ Wiedergeburt-Wähler stimmt für Gjurow
Der Chef der Partei „Wiedergeburt“ erklärt sich klar gegen Andrej Gjurow. Eine Wahlempfehlung für Iliana Jotowa gibt er nicht – seine Anhänger seien in drei Lager gespalten.

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)
Fünf Tage vor der Stichwahl um das bulgarische Präsidentenamt hat sich der Vorsitzende der nationalistischen Partei „Wiedergeburt“ (Wasraschdane), Kostadin Kostadinow, eindeutig gegen Andrej Gjurow gestellt. „Kein einziger unserer Wähler wird seine Stimme Gjurow geben“, sagte er am Dienstagvormittag vor Journalisten, wie bTV, BGNES und Fakti übereinstimmend berichteten. „Wir unterstützen ihn kategorisch nicht und sprechen uns gegen ihn aus.“ Die Ablehnung beruhe auf grundsätzlichen und ideologischen Gründen. Kostadinow war im ersten Wahlgang am Sonntag mit rund 12,5 Prozent auf Platz drei gelandet; seine Anhänger gelten als mögliches Zünglein an der Waage.
Eine Empfehlung für die Erstplatzierte Iliana Jotowa sprach Kostadinow allerdings nicht aus. Die Wähler der Partei seien in drei Gruppen geteilt: Ein Teil werde nicht zur Wahl gehen, ein Teil „Ich unterstütze niemanden“ ankreuzen und ein Teil für Jotowa stimmen. Das sei ihr freies Recht. Die Behauptung von Premier Rumen Radew, am Sonntag gehe es um eine Wahl zwischen Krieg und Frieden, nannte er nach BGNES-Angaben eine Beleidigung der Intelligenz der Bürger. Einen Ausgang der Stichwahl wollte er nicht vorhersagen: Die Kräfte seien praktisch ausgeglichen.
Zugleich erhob Kostadinow Vorwürfe gegen GERB und DPS. Nach seiner Schätzung hätten Gjurow im ersten Wahlgang zwischen 70.000 und 120.000 Stimmen aus dem Umfeld von GERB erhalten, in geringerem Maß – 15.000 bis 20.000 – auch aus der DPS; er sprach von „kontrolliertem Votum“. Belege dafür legte er nicht vor, es handelt sich um seine eigene Analyse. Laut Wahlkommission hatte Jotowa im ersten Durchgang 34,76 Prozent erreicht, Gjurow 31,95 Prozent. Die Kommission muss am Dienstag das amtliche Ergebnis per Beschluss verkünden und die Stichwahl für den 1. November ansetzen.
