Dobrindts Enteignungsbremse: Eralp hält Gesetz für verfassungswidrig – DIW nennt 25 Mrd.
Berlins Linke hält das geplante Investitionsschutzgesetz für verfassungswidrig. Ein DIW-Ökonom rechnet vor, was eine Vergesellschaftung zum Verkehrswert kosten würde.

Archivbild · Foto: Harald Bischoff / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein „Investitionsschutzgesetz“ vorgelegt: Vergesellschaftete Wohnungskonzerne sollen den vollen Verkehrswert erhalten, sofort und in bar; zudem müsste ein Land nachweisen, dass alle anderen wohnungspolitischen Mittel ausgeschöpft sind. Der „willkürliche linke Vergesellschaftungs-Fetisch“ sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte er der „Bild“.
Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp nannte den Vorstoß im ZDF „ein Gesetz gegen die Berliner Mieter*innen“: „Deswegen gehe ich ganz klar davon aus, dass das verfassungswidrig ist.“ Berlins SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach warf der Union in der „Süddeutschen Zeitung“ laut ZDF „himmelschreiende Planlosigkeit“ vor. Die SPD-geführten Justiz- und Bauministerien waren allerdings an den Eckpunkten beteiligt.
Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin rund 160.000 Wohnungen von Konzernen mit mehr als 10.000 Einheiten vergesellschaften und die Entschädigung auf 16 Milliarden Euro begrenzen. DIW-Ökonom Konstantin Kholodilin kommt laut „Berliner Zeitung“ beim Verkehrswert für rund 170.000 Wohnungen auf etwa 25 Milliarden Euro. Der Jenaer Verfassungsrechtler Timo Laven sagte dem ZDF, selbst ein verfassungswidriges Gesetz würde Berlin bis zu einem Karlsruher Urteil ausbremsen.
