AfD-Leak: Innenministerium – Verfassungsschutz darf alle Erkenntnisse nutzen
Ob die geleakten AfD-Mails in ein Verbotsverfahren einfließen, ist offen. Das Bundesinnenministerium verweist auf die Befugnisse des Verfassungsschutzes; die Datenschutzbehörde prüft die späte Meldung.

Archivbild · Foto: Manfred Brückels / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Nach dem Datenleck bei der AfD hat ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch erklärt, der Verfassungsschutz könne in solchen Verfahren grundsätzlich „alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ nutzen. Das berichtet ZDFheute. Ob die Behörde mögliche verfassungsfeindliche Aussagen in den Mails bereits prüft und ob die Inhalte die Einstufung der Partei beeinflussen könnten, ist nicht bekannt.
Die AfD hat nach eigenen Angaben Strafanzeige wegen des Angriffs und der Veröffentlichung erstattet. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang laut ZDFheute zunächst nicht und kündigte eine Prüfung an. Nach Darstellung der Partei wurde im September ein Hosting-Dienstleister angegriffen; kopiert worden seien Teile weniger, meist seit Jahren ungenutzter Postfächer.
Offen ist auch eine Datenschutzfrage: Parteien müssen solche Vorfälle binnen 72 Stunden melden. Laut t-online meldete die AfD den Vorfall am Dienstag gegen 19 Uhr der Berliner Datenschutzbeauftragten – mindestens zweieinhalb Wochen, nachdem die Partei von dem Problem erfahren hatte; nach Angaben der Hackerin Lilith Wittmann war der Hack bereits am 9. September bemerkt worden. Die AfD erklärt, sie habe den Datenschutzbeauftragten „umgehend“ informiert. Die Datenschutzbehörde prüft, ob die Frist eingehalten wurde.
