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Vor den Midterms: Richterin stoppt Hausbesuche der US-Heimatschutzbehörde bei Wählern

Eine US-Bundesrichterin untersagt dem Heimatschutzministerium in neun Bundesstaaten Befragungen zu angeblich illegalem Wählen, wenn Betroffene US-Bürger sein könnten. Die Daten seien fehlerhaft.

Symbolbild: Gebäude des US-Heimatschutzministeriums in Washington

Symbolbild · Foto: DHSgov / Wikimedia Commons, Public domain (zugeschnitten und skaliert)

Knapp zwei Wochen vor den Zwischenwahlen in den USA hat eine Bundesrichterin die Suche der Regierung von Präsident Donald Trump nach mutmaßlich illegal wählenden Nicht-Staatsbürgern eingeschränkt. Richterin Araceli Martínez-Olguín ordnete am Mittwoch an, dass das Heimatschutzministerium (DHS) in neun Bundesstaaten keine wahlbezogenen Außeneinsätze und Befragungen mehr durchführen darf, wenn die Behörde weiß oder vermuten muss, dass es sich bei den Betroffenen um US-Bürger handelt. Betroffen sind Kalifornien, Connecticut, Georgia, Missouri, Nevada, New York, Pennsylvania, Washington und Wisconsin. Die Anordnung gilt bis zur Schließung der Wahllokale am Wahltag.

Nach Angaben von CBS News hatten Ermittler der Behörde Homeland Security Investigations an Haustüren geklingelt und Menschen nach ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Stimmabgabe gefragt. Die Richterin sah darin wahrscheinlich einen Verstoß gegen das Wahlrechtsgesetz Voting Rights Act, das die Einschüchterung von Menschen verbietet, die anderen beim Wählen helfen. Zentral war die Datengrundlage: Die Listen stützten sich auf Behörden- und kommerzielle Daten, die bekanntermaßen auch US-Bürger enthielten. Das öffentliche Interesse an Wahlen „free from interference or intimidation“ wiege schwerer als das Interesse der Regierung, illegales Wählen zu bekämpfen, schrieb sie.

Geklagt hatten Gewerkschaften und Bürgerrechtsgruppen, darunter die Pflegegewerkschaften California Nurses Association und National Nurses United, vertreten von der Organisation Protect Democracy. Deren Anwalt Beau Tremitiere sagte, das Ministerium habe seine Listen „on bad data“ aufgebaut. Die Regierung verweist auf ein hartes Vorgehen gegen Wahlbetrug; laut Justizministerium wurden seit Trumps Amtsantritt 156 Menschen wegen entsprechender Delikte angeklagt. Kritiker befürchten, die Befragungen schreckten legale Wähler ab. Das DHS äußerte sich zunächst nicht. Die Anordnung tritt erst am Freitagnachmittag in Kraft, damit die Regierung Rechtsmittel einlegen kann.

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