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Urteil: Parlamentarische Gesellschaft durfte AfD-Abgeordnete Huy ausschließen

Das Landgericht Berlin II hat die Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy abgewiesen. Grund für den Rauswurf war ihre Teilnahme am „Potsdamer Treffen“. Huy will in Berufung gehen.

Symbolbild: Das Reichstagspräsidentenpalais in Berlin, Sitz der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft

Symbolbild · Foto: Beek100 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) durfte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy aus dem Verein ausschließen. Das hat das Landgericht Berlin II entschieden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Urteil vom 9. Oktober (Az. 88 O 155/25) ist nicht rechtskräftig; Huy kündigte laut LTO an, Berufung beim Kammergericht einzulegen.

Der Vereinsvorstand unter Vorsitz des CDU-Politikers Armin Laschet hatte laut LTO Huy im April 2024 ausgeschlossen. Begründet wurde das mit ihrer Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ am 25. November 2023, an dem auch Martin Sellner von der Identitären Bewegung teilnahm, und damit, dass sie sich nicht davon distanzierte. Die Mitgliederversammlung bestätigte den Schritt. Sellners Positionen zur „Remigration“ stünden den Zielen des Vereins „diametral entgegen“, so das Gericht.

Vereinsstrafen dürfen Gerichte nach Auffassung der Kammer nur eingeschränkt überprüfen, zumal die DPG keine beherrschende Stellung habe. Der 1951 gegründete Verein mit Sitz gegenüber dem Reichstagsgebäude hat rund 2.000 Mitglieder, darunter laut LTO 519 der 630 Bundestagsabgeordneten und 129 Mitglieder der AfD-Fraktion.

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