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Bundesrat: Drohnenflüge über Kraftwerken und Flughäfen sollen strafbar werden

Die Länderkammer bringt einen Gesetzentwurf Hessens in den Bundestag ein. Zudem billigte sie die Reform, mit der Forschungseinrichtungen Spitzenkräfte besser bezahlen dürfen.

Der Plenarsaal des Bundesrats in Berlin (Archivbild)

Archivbild · Foto: Photo: Andreas Praefcke / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Wer unbefugt in Kraftwerke, Flughäfen, Bahnhöfe oder Wasseraufbereitungsanlagen eindringt, sich dort aufhält oder sie mit einer Drohne überfliegt, soll sich künftig strafbar machen. Der Bundesrat beschloss am Freitag auf Initiative Hessens, einen Gesetzentwurf zum „gemeinschädlichen Hausfriedensbruch“ beim Bundestag einzubringen. Erfasst werden sollen kritische Anlagen im Sinne des KRITIS-Dachgesetzes. Ein Strafantrag soll für die Verfolgung nicht nötig sein.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hatte den Vorstoß im September damit begründet, der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren müsse „früher ansetzen“. Bislang werden solche Fälle oft erst verfolgt, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Nun kann sich die Bundesregierung zu dem Entwurf äußern, danach ist der Bundestag am Zug. Fristen gibt es dafür nicht.

Außerdem billigte die Länderkammer die Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Sie lockert das sogenannte Besserstellungsverbot, nach dem Forschungseinrichtungen ihre Beschäftigten nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete. Nach Angaben der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) profitieren 150 Einrichtungen. Die zusätzlichen Gehälter dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln stammen.

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