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Polen: Sejm stimmt für Lockerung des Abtreibungsrechts – Veto von Nawrocki droht

Abtreibungen bei schweren Fehlbildungen des Fötus sollen wieder erlaubt, Hilfe zur Abtreibung straffrei werden. Präsident Nawrocki dürfte die Gesetze stoppen.

Archivbild: Eingang des polnischen Sejm in Warschau

Archivbild · Foto: Magdalena Bielecka / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Das polnische Parlament hat am Dienstag zwei Gesetze zur Lockerung des strengen Abtreibungsrechts verabschiedet. Eines soll Schwangerschaftsabbrüche bei schweren Fehlbildungen des Fötus wieder erlauben und damit ein Urteil des Verfassungstribunals von 2020 rückgängig machen; es erhielt 233 zu 203 Stimmen. Das zweite soll die Hilfe zu einer Abtreibung entkriminalisieren, die derzeit mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann; es passierte knapp mit 217 zu 213 Stimmen.

Die Gesetze gehen nun an den Senat, der Änderungen vorschlagen, sie aber nicht blockieren kann. Präsident Karol Nawrocki hat erklärt, er werde eine Lockerung nicht unterstützen; für die Überstimmung eines Vetos fehlt der Koalition von Donald Tusk die nötige Drei-Fünftel-Mehrheit. Sein Kanzleichef Zbigniew Bogucki warf Tusk vor, das Thema wiederzubeleben, um von anderen Versäumnissen abzulenken.

Auch bei Inkrafttreten bliebe Polen neben Malta das einzige EU-Land, in dem Abtreibung auf Wunsch in der Frühschwangerschaft nicht erlaubt ist. Die von Tusks Bürgerkoalition versprochene Freigabe bis zur zwölften Woche ist nicht vorgesehen. Leah Hoctor vom Center for Reproductive Rights sprach von einem „schrittweisen Fortschritt“, nannte Polen aber „einen Ausreißer im europäischen Kontext“.

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