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Gehören Akten des Weißen Hauses Trump? Berufungsrichter zeigen sich skeptisch

Vor dem Bundesberufungsgericht in Washington stieß die Regierung mit ihrer Ansicht, das Gesetz über Präsidentenakten sei verfassungswidrig, auf deutlichen Widerspruch zweier Richterinnen.

Symbolbild: Das Nationalarchiv in Washington

Symbolbild · Foto: David Samuel, User:Hellodavey1902 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die Trump-Regierung ist vor dem Bundesberufungsgericht für den District of Columbia mit ihrem Angriff auf den Presidential Records Act auf Skepsis gestoßen. Das Gesetz von 1978 erklärt Unterlagen aus dem Weißen Haus zu Staatseigentum, das an das Nationalarchiv geht. Regierungsanwalt John Bailey nannte es laut New York Times bei der Verhandlung am Freitag einen „verfassungswidrigen Eingriff in die Präsidentschaft“; ein früherer Präsident sei ein besserer Verwahrer der Akten als sein Nachfolger. Richterin Cornelia Pillard hielt dagegen, das sei „eine so traurige und so parteiische Sichtweise“.

Auch Richterin Patricia Millett bezweifelte, dass private Akten des Präsidenten besser geschützt wären; Pillard warnte, Erben könnten Akten an eine ausländische Regierung – etwa China – verkaufen. Der von Trump ernannte Richter Justin Walker äußerte dagegen die Sorge, Gegner könnten aus massenhaft aufbewahrten Akten mithilfe von KI ein „Mosaik“ vertraulicher Informationen zusammensetzen. Geklagt hatten die American Historical Association und Watchdog-Gruppen wie CREW. Laut Sprecherin Lauren Bis hält das Weiße Haus das Gesetz für „eine klare Verletzung der Gewaltenteilung“; der Fall könnte laut NPR am Ende vor dem Obersten Gerichtshof landen.

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