Steuerbonus für Renovierung: Nur 886 Menschen nutzten ihn für 2025
Für Handwerkerleistungen bei Wohnungsrenovierungen gibt es bis zu 102,26 Euro Steuererleichterung. Kaum jemand nutzt sie, weil viele Handwerker ohne Rechnung arbeiten.

Symbolbild · Foto: Donald Trung Quoc Don (Chữ Hán: 徵國單) - Wikimedia Commons - © CC BY-SA 4.0 International.(Want to use this image?)Origina / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Seit 2021 gewährt der Staat eine Steuererleichterung für die Arbeitskosten von Handwerkern bei der Renovierung einer Wohnung, nicht aber für Material. Der Höchstbetrag liegt bei 102,26 Euro, berichtete BNT. Für 2025 machten 886 Menschen die Erleichterung geltend, für 2024 waren es 751.
Voraussetzung ist, dass man Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnung ist, der Handwerker kein Verwandter ist und keine Schulden beim Staat bestehen. Nötig sind eine Rechnung oder ein gleichwertiger Beleg über die Arbeit, ein Zahlungsnachweis und die ausgefüllte Anlage 10 der Einkommensteuererklärung.
Die Belege werden nicht beigefügt, müssen aber für eine mögliche Anfrage der Steuerbehörde NAP aufbewahrt werden. Laut BNT ist das Interesse gering, weil die meisten Handwerker schwarz arbeiten und keine Rechnungen ausstellen und der kleine Betrag wenig Anreiz bietet.
