Flug gestrichen? EU-Parlament beschließt Erstattung binnen 14 Tagen auch bei Portalen
Mit 652 Stimmen hat das Europaparlament neue Fahrgastrechte gebilligt: einheitliche EU-Formulare für Erstattungen und klare Fristen bei Buchungen über Vermittler. Gelten sollen sie ab Oktober 2027.

Archivbild · Foto: Diliff / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Das Europäische Parlament hat am Dienstag neue Regeln für Fahrgastrechte beschlossen. Die Abgeordneten stimmten mit 652 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen zu. Wer einen Flug über ein Reisebüro oder eine Online-Plattform gebucht hat und dessen Flug gestrichen wird, soll den vollen Preis samt Vermittlungsgebühr binnen 14 Tagen zurückbekommen. Die Airline muss das Geld innerhalb von sieben Tagen an den Vermittler überweisen, dieser binnen weiterer sieben Tage an den Kunden. Vermittler müssen schon bei der Buchung erklären, wie Erstattungen ablaufen.
Für Anträge auf Erstattung und Entschädigung soll es einheitliche EU-Formulare geben, die auf der Website der EU-Kommission in allen Amtssprachen und für alle Verkehrsarten bereitstehen; alternativ sind gleichwertige Formulare der Unternehmen möglich. Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen künftig eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, wenn diese notwendig ist – im Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr gilt das schon. Nationale Behörden können Unternehmen zudem prüfen, ohne dass zuvor Beschwerden eingegangen sein müssen. Bevor die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann, muss der Rat der Mitgliedstaaten formell zustimmen. Angewendet werden sollen die neuen Regeln ab dem 23. Oktober 2027.
