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Bundesrat fordert „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemalige Krebspatienten

Wer den Krebs überstanden hat, soll die Erkrankung nach medizinisch begründeten Fristen nicht mehr offenlegen müssen – etwa bei Versicherungen und Krediten. Die Länder fordern ein Gesetz.

Symbolbild: Plenarsaal des Bundesrates in Berlin

Symbolbild · Foto: Photo: Andreas Praefcke / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung für ein „Recht auf Vergessenwerden“ nach überstandener Krebserkrankung beschlossen. Betroffene sollen ihre frühere Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen, insbesondere bei Versicherungs- und Kreditverträgen sowie bei Adoptionen. Bereits vorhandene Daten sollen nach Fristablauf nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten.

Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). „Wenn Krebserkrankte durch die Therapie sind und viele Jahre keinen Krebs mehr haben, dann muss es ein Recht darauf geben, dass diese Krebserkrankung vergessen wird“, sagte sie laut ZDFheute. Laut ZDFheute haben Frankreich, Belgien und Spanien bereits vergleichbare Regelungen.

Die Versicherungswirtschaft warnt vor kurzen oder pauschalen Fristen. Die Bundesregierung muss sich mit der Entschließung befassen, ist aber nicht an den Vorschlag gebunden. Für Krebsregister sollen nach dem Willen der Länder geeignete Sonderregeln gelten.

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