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Einkommensteuerreform 2027: Länder wollen andere Regeln für Sonntagszuschläge

Der Bundesrat hat zur geplanten Steuerreform Stellung genommen. Er lehnt die höhere Grenze für steuerfreie Zuschläge ab und will Schlupflöcher bei Rechenzentren schließen.

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Foto: Manfred Brückels / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Video: YouTube · Bundesrat Deutschland · youtube.com

Der Bundesrat hat am Freitag seine Stellungnahme zur geplanten Einkommensteuerreform 2027 der Bundesregierung abgegeben. Die Länder lehnen es ab, die Grundlohn-Obergrenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge auf 75 Euro anzuheben. Stattdessen schlagen sie vor, die Zuschlagssätze von bisher 50 beziehungsweise 125 Prozent moderat anzuheben. Neue Gewerbesteuerregeln für Rechenzentren begrüßen sie, fordern aber, Umgehungsmöglichkeiten konsequent auszuschließen.

Der Regierungsentwurf sieht laut Bundesrat vor, den Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Das Kindergeld soll auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll ab 250.000 Euro greifen, ein Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch zu 15 statt 20 Prozent absetzbar sein, der Höchstbetrag sinkt von 1.200 auf 900 Euro. Über das Gesetz entscheidet nun der Bundestag; danach befasst sich der Bundesrat erneut damit. Die nächste Plenarsitzung der Länderkammer ist am 20. November.

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