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Werbung für illegales Glücksspiel: Capital Bra scheitert vor Berliner Gericht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag des Rappers gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro abgelehnt. Die Glücksspielbehörde wirft ihm Werbung für illegales Online-Glücksspiel vor.

Symbolbild: Justitia-Statue mit Schwert und Waage vor einem Gerichtsgebäude

Symbolbild · Foto: Globetrotter19 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der Berliner Rapper Capital Bra ist mit einem Eilantrag gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Das berichtet t-online unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wirft dem Musiker vor, auf seinen Social-Media-Kanälen für illegales Online-Glücksspiel geworben zu haben.

Nach Angaben der Behörde reagierte der Rapper weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung, woraufhin das Zwangsgeld festgesetzt wurde. Zudem soll er Livestream-Aufnahmen veröffentlicht haben, die ihn bei der Teilnahme an nicht erlaubtem Online-Glücksspiel zeigen. Sein Anwalt hält die Bescheide der Behörde für rechtswidrig und beruft sich auf EU-Recht; laut „Bild“ erklärte er, sein Mandant betreibe gegenwärtig keine Glücksspielwerbung.

Das Verfahren war zunächst beim Verwaltungsgericht Halle (Saale) anhängig, das sich für unzuständig erklärte und den Fall nach Berlin abgab, wo der Rapper gemeldet ist. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, nicht um ein Strafverfahren. Da Fristen verstrichen sind, ist das Zwangsgeld nun fällig. Capital Bra kann Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen; ein Termin für das Hauptsacheverfahren steht noch nicht fest.

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