Hubig zu Dobrindts Enteignungsbremse: „Noch viele Fragezeichen“
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nimmt die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Dobrindts Investitionsschutzgesetz ernst – hält aber auch die Berliner Vergesellschaftungspläne für ungeeignet.

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Vorbehalte gegen das Investitionsschutzgesetz von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angemeldet. Es gebe „noch viele Fragezeichen“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Debatte sei nicht beendet, sie nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken ernst. Gegen das Gesetz stellt sich Hubig aber nicht: Wenn der Koalitionsausschuss etwas beschlossen habe, sollten alle konstruktiv daran mitwirken.
Dobrindt will mit dem Gesetz klarstellen, dass ein – so seine Worte in der „Bild“ – „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die Übernahme von Mietwohnungen soll nur möglich sein, wenn sie „zwingend notwendig“ ist und alle anderen Mittel wie Investitionen und Wohnungsbauförderung ausgeschöpft sind. Anlass sind die Pläne der in Berlin angestrebten Koalition aus Linken, Grünen und SPD, Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen gegen eine auf 16 Milliarden Euro kalkulierte Entschädigung zu vergesellschaften. Auch diese hält Hubig wegen milliardenschwerer Entschädigungen und jahrelanger Rechtsunsicherheit für ungeeignet: „Besser wäre es, das Geld in den Neubau von günstigen Wohnungen zu investieren.“
