Block-Prozess: Gericht erklärt Beschlagnahme bei der „Zeit“ teils für rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg rudert teilweise zurück: Aufnahmen über die ältere Tochter durften nicht sichergestellt werden. Gespräche mit der jüngeren Tochter will die Kammer aber weiter auswerten.

Symbolbild · Foto: Ajepbah / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de (zugeschnitten und skaliert)
Im Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ teilweise für rechtswidrig erklärt. Nach Beschwerden des Verlags und einer Journalistin hob die Kammer, wie am Dienstagabend bekannt wurde, Teile ihres eigenen Durchsuchungsbeschlusses auf. Die vorläufige Sicherstellung von Tonaufnahmen, die die ältere Tochter betreffen, sei rechtswidrig gewesen, da für das Verfahren nur Aufnahmen zur jüngeren Tochter relevant seien. Auch an der Suche nach angeblichen Vertragsunterlagen hält das Gericht nicht mehr fest: Es hält es für glaubhaft, dass es keinen Vertrag gab und kein Geld floss.
Die Aufnahmen von Gesprächen der Journalistin mit der jüngeren Tochter kurz nach deren mutmaßlicher Entführung bleiben dagegen beschlagnahmt. Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen könne deren Aussagen suggestiv beeinflussen, begründete die Kammer. Ohne den Inhalt dieser Gespräche zu kennen, seien die späteren Angaben gegenüber der Polizei schwer zu bewerten.
Das Material war am 12. Oktober sichergestellt worden; es stammt aus Recherchen für den „Zeit“-Podcast „House of Block“. Die Zeitung hatte das Vorgehen als „Angriff auf die Pressefreiheit“ kritisiert und die Aufnahmen nur versiegelt übergeben. Auch der Deutsche Journalisten-Verband und Reporter ohne Grenzen hatten protestiert. Block muss sich unter anderem wegen Kindesentziehung und gefährlicher Körperverletzung verantworten; für sie gilt die Unschuldsvermutung.
