Tod einer Patientin in Berlin: BGH bestätigt Haftstrafe für Narkosearzt
Drei Jahre und drei Monate Haft für einen Narkosearzt nach dem Tod einer 59-Jährigen im Jahr 2020: Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, das Urteil ist rechtskräftig.

Symbolbild · Foto: L.E.rewi-sor / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat das Urteil gegen einen Berliner Narkosearzt bestätigt, nach dessen Behandlung im April 2020 eine 59-jährige Patientin gestorben war. Die Frau war wegen eines Rückenleidens operiert worden; der Orthopäde hatte den Anästhesisten für eine Vollnarkose hinzugezogen. Nach den Feststellungen des Gerichts erlitt sie einen Atem- und Herzstillstand, den der Arzt nicht sofort bemerkte, und war minutenlang ohne Sauerstoff. Zudem war sie nicht über die Risiken der Vollnarkose und mögliche Alternativen aufgeklärt worden.
Das Landgericht Berlin hatte den damals 78-jährigen Mediziner im August 2025 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 5. Strafsenat des BGH verwarf seine Revision am 6. Oktober. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, damit sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
