Tabaksteuer-Panne: Staatsrechtler hält stille Korrektur für unzulässig
Der Passauer Professor Kai von Lewinski fordert ein neues Gesetz statt einer Korrektur durch das Bundesfinanzministerium – und sieht Wege nach Karlsruhe.

Symbolbild · Foto: Perituss / Wikimedia Commons, CC0 (zugeschnitten und skaliert)
Im Streit um das fehlerhafte Tabaksteuergesetz widerspricht ein Jurist dem Vorgehen des Bundesfinanzministeriums. Der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski hält es für unzulässig, den Fehler ohne den Bundestag per einfacher Berichtigung zu beheben. Nötig sei ein neues, vom Parlament beschlossenes Gesetz. „Der saubere Weg ist ein Reparaturgesetz - einen dreckigen Aschenbecher leert man ja auch aus“, sagte er der „Bild am Sonntag“, wie die Nachrichtenagentur dts meldete.
Eine Berichtigung setze voraus, dass der Fehler offensichtlich und zugleich klar sei, wie der richtige Wortlaut lauten müsse, schrieb von Lewinski auf LinkedIn. Daran zweifle er. Er fragt zudem, warum das Gesetz Übergangsregeln für 2026 enthalte, wenn es insgesamt erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten solle. „Das jetzige Tabaksteueränderungsgesetz ist so wohl politisch nicht gewollt gewesen“, sagte der Jurist.
Nach seiner Einschätzung könnten Fraktionen oder einzelne Abgeordnete ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen, die Tabakindustrie oder Raucher Verfassungsbeschwerde erheben.
