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Zuckersteuer auf Limo und Eistee: Union verlangt Übergangsfristen und späteren Start

Die Abgabe auf gesüßte Getränke soll laut Kabinettsentwurf im Juli 2027 kommen. Unionsfraktionschef Frei fordert Änderungen, CSU-Landesgruppenchef Hoffmann einen Start Anfang 2028.

Archivbild (2025): Unterzeichnung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD

Archivbild · Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die geplante Zuckersteuer auf gesüßte Getränke sorgt in der Koalition für Streit. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) verlangt Änderungen am Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche gebilligt hat. „Es gibt Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Finanzminister Klingbeil“, sagte Frei laut Deutschem Ärzteblatt, das sich auf die Deutsche Presse-Agentur beruft. „Wir brauchen Übergangsfristen, damit die Getränkehersteller ihre Rezeptur verändern können.“ Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und womöglich Arbeitsplatzverluste. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert, die Abgabe erst Anfang 2028 statt wie geplant im Juli 2027 einzuführen.

Besteuert werden sollen nach dem Entwurf Getränke mit mindestens fünf Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter – etwa Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Ausgenommen sind unter anderem alkoholische Getränke, alkoholfreies Bier, Wein, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke, die mit Süßstoffen gesüßt werden. Für kleine Hersteller mit höchstens einer Million Litern im Jahr plant die Bundesregierung eine Ausnahme. Die Steuer soll Hersteller zugleich dazu bewegen, weniger Zucker einzusetzen – für Käuferinnen und Käufer kann sich also neben dem Preis auch die Rezeptur bekannter Getränke ändern.

Die Einnahmen schätzt der Bund laut Ärzteblatt auf 690 Millionen Euro im kommenden Jahr und auf 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Das Geld soll helfen, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Frei betonte den gesundheitlichen Zweck: „Die Zuckersteuer dient in erster Linie der Gesundheitsvorsorge.“ Als Nächstes sollen die Koalitionsfraktionen den Entwurf in den Bundestag einbringen, wo er im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden kann. Wie stark sich die Abgabe am Ende im Supermarktregal bemerkbar macht, hängt damit auch vom endgültigen Gesetz ab (Stand: 19.10.2026).

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Angaben mit dem genannten Datenstand.

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