Mindestlohn in Bulgarien: Gewerkschaft KNSB beziffert Lebenshaltung auf 828 Euro netto
Auf einer Konferenz in Sofia forderten Gewerkschaften, die Lebenshaltungskosten zum Hauptkriterium für den Mindestlohn zu machen. Derzeit liegt er bei 620 Euro.

Archivbild · Foto: Suicasmo / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Wie Mindestlöhne festgelegt werden und welche Rolle die Lebenshaltungskosten dabei spielen sollen, war am Dienstag Thema der internationalen Konferenz „Bargaining-Up: Together for a Fair Deal for Workers“ des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) in Sofia. Arbeitsministerin Natalija Efremowa sagte laut der Nachrichtenagentur BTA, die jüngsten Änderungen am Arbeitsgesetzbuch hätten einen neuen Mechanismus geschaffen, der bewusst auf eine automatische Formel verzichte und den sozialen Dialog erhalte. Die Lebenshaltungskosten sollen künftig berücksichtigt werden, die Methodik dafür werde aber noch ausgearbeitet.
Plamen Dimitrow, Chef des Gewerkschaftsbunds KNSB, kritisierte, dass Bulgarien keine offizielle Methodik für die Lebenshaltungskosten habe. „Wir haben eine Methodik für den kleinen Verbraucherkorb, aber keine konkrete Methodik für die Lebenshaltungskosten“, zitiert ihn BTA. Der aktuelle Mindestlohn von 620 Euro liege unter der Schwelle, die die KNSB für eine alleinstehende Arbeitskraft auf 828 Euro netto im Monat schätzt. Dimitrow forderte für 2027 einen Wert am oberen Ende der diskutierten Spanne. Atanas Katsartschew von der Gewerkschaft Podkrepa nannte den bulgarischen Mindestlohn den niedrigsten in Europa und auf dem Balkan.
Ebenfalls am Dienstag erklärte das Verfassungsgericht Änderungen am Arbeitsgesetzbuch für verfassungswidrig, die über das Haushaltsgesetz 2026 eingeführt worden waren. Sie betrafen das „Einfrieren“ des Mindestlohns und die Berechnung der Dienstzeit. Nach Ansicht des Gerichts fehlt ihnen der direkte Bezug zu den Einnahmen und Ausgaben des Haushalts. Welche konkreten Folgen das Urteil für die Höhe des Mindestlohns hat, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Tea Jarc vom EGB verwies auf der Konferenz auf Slowenien als positives Beispiel, weil das Land seinen Mindestlohn häufig anpasst.
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