Schufa-Score: BGH kippt Urteile zur erweiterten Auskunftspflicht
Der Bundesgerichtshof hat Urteile aufgehoben, die die Schufa zu mehr Auskunft über ihren Score verpflichteten. Das Oberlandesgericht muss die Fälle neu prüfen.

Archivbild · Foto: Sitacuisses / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de (zugeschnitten und skaliert)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in Karlsruhe Urteile aufgehoben, mit denen die Auskunftei Schufa zu weitergehenden Informationen über ihr Scoring verpflichtet worden war. Geklagt hatten vier Privatpersonen. Sie halten das alte Score-Verfahren für intransparent und die Auskünfte, die sie 2023 erhalten hatten, für unzureichend. Die Fälle gehen nun zurück an das Berufungsgericht.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Klägern teilweise recht gegeben und die Schufa unter anderem verpflichtet, die Gewichtung der Score-Kriterien offenzulegen. Nach Mitteilung des BGH reichten die bisherigen Feststellungen dafür nicht aus. Insbesondere sei nicht ausreichend geprüft worden, ob eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt. Schon in der Verhandlung im Juni hatte der 1. Zivilsenat auf diesen Punkt und ein EuGH-Urteil von 2023 verwiesen.
Im neuen Berufungsverfahren können die Kläger Mängel ihrer Anträge beheben, das Gericht muss über die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden. Der Streit betrifft das alte Score-Verfahren: Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen, leichter nachvollziehbaren Score und will den alten bis Ende 2028 abschaffen. Am 20. November tritt zudem eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter machen soll.
