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Karlsruhe gibt Linken recht: Ministerin Reiche muss Antisemitismus-Video löschen

Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag der Linken statt. Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) muss ein Instagram-Video vorerst vom Ministeriumskonto entfernen.

Archivbild: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Archivbild · Foto: DrHackbert / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) errungen. Der Zweite Senat gab einem Eilantrag der Partei mit 6:2 Stimmen statt. Reiche muss ein Video vom Instagram-Konto ihres Ministeriums vorläufig entfernen – bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, längstens für sechs Monate.

Das Video zeigt Ausschnitte einer Rede vom 23. September, wenige Tage nach dem Sieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Darin warnte Reiche vor einer Partei, die über Enteignungen rede und – so Reiche – „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“. Die Linke sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder. Ohne Anordnung drohe der Partei ein „schwerer irreparabler Nachteil“ im politischen Wettbewerb, gerade während der Berliner Koalitionsgespräche, befand das Gericht.

Ob Reiches Äußerungen verfassungswidrig sind, ließen die Richter offen; das klärt das Hauptverfahren. Als Parteipolitikerin oder Privatperson darf sich die Ministerin weiter im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Das Ministerium hatte argumentiert, der Beitrag betreffe den Wirtschaftsstandort, und kündigte nach dem Beschluss an, die Entscheidung zu prüfen und umzusetzen.

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