Kabinett beschließt Zuckersteuer: 26 bis 32 Cent pro Liter ab Juli 2027
Die Bundesregierung hat die Abgabe auf gezuckerte Getränke auf den Weg gebracht. Die Einnahmen sollen die Krankenkassenbeiträge stabilisieren. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Symbolbild · Foto: Anselm Schüler / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für eine Steuer auf gezuckerte Getränke beschlossen. Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 26 Cent pro Liter belastet werden, ab 8 Gramm mit 32 Cent. Gelten soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027; der Beschluss im Bundestag steht noch aus.
Betroffen sind etwa Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare mit Zuckerzusatz. Ausgenommen sind reine Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, alkoholfreies Bier und Getränke mit Süßstoffen. Nach Angaben des Finanzministeriums soll die Steuer 2027 rund 690 Millionen Euro und 2028 rund 925 Millionen Euro einbringen; das Geld soll die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten.
Kleine Hersteller mit höchstens einer Million Litern pro Jahr sollen ausgenommen werden, dafür ist die Zustimmung der EU-Kommission nötig. Der Deutsche Brauer-Bund kritisierte die Steuer als „massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe“.
