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Wind und Sonne: Bulgariens Energieausschuss billigt Vorrangzonen für Erneuerbare

Mit über einem Jahr Verspätung setzt Bulgarien die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien um. Stromverträge, Windparks und Speicher sollen es leichter haben.

Symbolbild: Windpark bei Kap Kaliakra in Bulgarien

Symbolbild · Foto: Silversvile / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der Energieausschuss des bulgarischen Parlaments hat am Dienstag in einer Sondersitzung Änderungen am Gesetz über erneuerbare Energien in zweiter Lesung angenommen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur BTA sollen sie es erleichtern, Verträge über den Kauf von Ökostrom abzuschließen sowie erneuerbare Energie zu erzeugen und zu nutzen. Damit soll die EU-Richtlinie 2023/2413 umgesetzt werden – die Frist dafür war bereits am 21. Mai 2025 abgelaufen.

Die Novelle sieht sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien vor, an deren Projekten sich auch örtliche Gemeinden beteiligen sollen. Stellungnahmen zum Netzanschluss von Windkraftanlagen sollen länger gültig sein. Gefördert werden zudem dezentrale Stromerzeugung und Speicher, erneuerbare Wärme sowie ein Mechanismus zum Handel mit Gutschriften für Ökostrom im Verkehr. Auch gemeinsame Projekte mit anderen EU-Staaten sollen erleichtert werden.

Das Energieministerium betont, dass die Umweltvorschriften unverändert bleiben, einschließlich der Prüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Bei der Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraft sind unter anderem Schutzgebiete, Schutzzonen des Nationalen Ökologischen Netzes, Vogelzugrouten, Wälder und Dauergrünland ausgeschlossen. Die Richtlinie soll helfen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

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