Stereotype über Schwarze: Gericht bestätigt Verbot eines AfD-Wahlspots
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Verbot eines AfD-Werbespots aus dem Wahlkampf 2024 bestätigt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah pauschale Stereotype und Probleme beim Jugendschutz.

Symbolbild · Foto: Bohao Zhao / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Verbot eines Werbespots der AfD aus dem Wahlkampf 2024 bestätigt. Das meldete das ZDF am Dienstagabend. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den Spot untersagt, und dies mit dem Jugendschutz begründet: Der Spot verbreite pauschale Stereotype, Menschen mit dunkler Hautfarbe würden bedrohlich dargestellt, was rassistische Einstellungen fördern könne.
Die AfD wollte den Clip wieder online zeigen und scheiterte damit vor Gericht. Nach Auffassung des Gerichts war der Spot vier Monate nach der Wahl nur noch Parteiwerbung.
