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Karlsruhe verhandelt Bayerns Klage gegen die Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht prüft ab heute 14 Uhr Bayerns Normenkontrollantrag. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. Am Dienstag folgt die Klage eines Erben gegen Firmenprivilegien.

Archivbild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Archivbild · Foto: Gerd Eichmann / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Montag um 14 Uhr über einen Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung zur Erbschaftsteuer (Az. 1 BvF 1/23). Bayern bestreitet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und hält eine bundesgesetzliche Regelung nicht für erforderlich. Zudem rügt der Freistaat, dass Freibeträge und Steuersätze nicht an gestiegene Preise angepasst wurden und regionale Unterschiede bei Immobilienpreisen unberücksichtigt bleiben. Er beruft sich auf den Schutz von Eigentum und Familie sowie auf den Gleichheitssatz. Die persönlichen Freibeträge – etwa 400.000 Euro für Kinder – gelten seit 2009 unverändert.

Am Dienstag verhandelt das Gericht zudem die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der von seiner Tante rund 250.000 Euro Privatvermögen erbte und etwa 47.000 Euro Steuer zahlen soll; er sieht sich durch die Verschonung von Betriebsvermögen benachteiligt. Ein Urteil wird erst Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet. Die Parteien liegen weit auseinander: Die SPD schlägt einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro vor, die Linke will Steuersätze von 6 bis 60 Prozent, die AfD will die Erbschaftsteuer ganz abschaffen. 2025 brachte die Steuer 21,5 Milliarden Euro ein.

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