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Absturz bei Graf Ignatiewo: Militärgericht ordnet neue Ermittlungen gegen Vorgesetzte an

Das Militärberufungsgericht schickt den Fall der zwei 2024 getöteten L-39ZA-Piloten an die Staatsanwaltschaft zurück. Sie soll die Verantwortung der Kommandeure auf dem Stützpunkt prüfen.

Symbolbild: MiG-29 der bulgarischen Luftwaffe beim Start auf dem Stützpunkt Graf Ignatiewo (2007)

Symbolbild · Foto: Staff Sgt. Michael R. Holzworth / Wikimedia Commons, Public domain (zugeschnitten und skaliert)

Das Militärberufungsgericht hat die Militärstaatsanwaltschaft in Plowdiw angewiesen, die Ermittlungen zum Absturz auf dem Luftwaffenstützpunkt Graf Ignatiewo wieder aufzunehmen, wie BNT und Mediapool am Sonntag berichteten. Am 13. September 2024 war ein Schul- und Kampfflugzeug vom Typ L-39ZA bei der Probe für einen Vorführflug abgestürzt; beide Piloten, ein Oberstleutnant und ein Hauptmann, kamen ums Leben. Nach Auffassung des Gerichts wurde nicht umfassend ermittelt, die Einstellungsverfügung sei unzureichend begründet.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren Anfang August eingestellt und die Schuld allein dem getöteten Besatzungskommandanten zugeschrieben, der eine Reihe von Flugfehlern begangen habe. Das Militärbezirksgericht in Plowdiw bestätigte dies, doch die Angehörigen legten Beschwerde ein. Laut Gutachten wurde die letzte Figur in 68 Metern Höhe und mit 455 km/h geflogen – vorgeschrieben waren mindestens 200 Meter und 620 km/h. Die Berufungsrichter verlangen nun Klarheit, ob neben der Besatzung auch Vorgesetzte auf dem Stützpunkt ihre Pflichten für einen sicheren Flug verletzt haben. Nach Angaben von Mediapool stellt das Gericht die Frage, „wer, wie und warum“ die Abweichung von der Mindesthöhe zugelassen habe. Der Staatsanwalt habe die Pflichten der einzelnen für die Flugleitung zuständigen Offiziere nicht im Detail dargelegt.

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