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Verbot von Vergesellschaftung: Bundesregierung ist sich noch nicht einig

Während in Berlin über Rot-Grün-Rot entschieden wird: Das geplante Bundesverbot für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände steckt laut Innenministerium noch in der Abstimmung.

Titelgrafik: Verbot der Vergesellschaftung

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)

Das von der Koalition aus Union und SPD angekündigte Verbot, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen, ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht fertig abgestimmt. Das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Die fachliche Federführung liegt beim Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), beteiligt sind außerdem die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Bauen.

Bisher gibt es nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli, aber keinen Gesetzentwurf. Die Union befürchtet Schäden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Druck wächst, weil Linke, Grüne und SPD in Berlin in ihrem Sondierungspapier vereinbart haben, Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften; ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen soll ihnen bleiben. Die Berliner Grünen wollen am Montagabend auf einem kleinen Parteitag über das Sondierungsergebnis abstimmen.

Rechtlich ist ein Verbot umstritten. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden per Gesetz in Gemeineigentum zu überführen. Der Bund dürfte in diesem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nur unter bestimmten Bedingungen tätig werden. Ein reines Verbotsgesetz könnte vor dem Bundesverfassungsgericht als unzulässige „Negativgesetzgebung“ scheitern, gaben mehrere Juristen zu bedenken. Es bräuchte wohl ein positives Ziel, etwa die Schaffung von Wohnraum.

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