AfD-Verbot: Schwesig wirbt für Arbeitsgruppe von Bund und Ländern
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin will alle Erkenntnisse über die AfD sammeln und ein Gutachten über ein Verbotsverfahren erstellen lassen. Die Länder sind im Gespräch.

Archivbild · Foto: Dr. Frank Gaeth / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützt eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die ein mögliches AfD-Verbotsverfahren prüfen soll. „Deshalb bin ich dafür, dass die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe einrichten“, sagte sie am Donnerstag im „Frühstart“ von RTL und ntv. Die Gruppe solle alle Vorfälle und Erkenntnisse zur AfD zusammentragen; anschließend solle ein Gutachter einen Vorschlag machen. Die Länder seien darüber derzeit im Gespräch, sagte Schwesig.
Die SPD-Politikerin betonte die Grenzen der Politik: „Denn wir als Politik können nicht die AfD verbieten. Darüber kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.“ Einen Verbotsantrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen; Fachleute rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren. Zugleich forderte Schwesig eine inhaltliche Auseinandersetzung. Die Euro-Ausstiegspläne der AfD nannte sie eine „Katastrophe für die Wirtschaft“. Was die Sicherheitsbehörden über die Partei wüssten, müsse ernst genommen werden: „Und das ist eine ernste Bedrohung.“
Den Vorschlag einer solchen Arbeitsgruppe hatte im September Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gemacht. Nach Angaben der dpa betonte er, die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch in ein Verbotsverfahren münden. Zuletzt unterstützte auch der scheidende Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) die Idee. Der Verfassungsschutz führt die AfD bundesweit als Verdachtsfall; einzelne Landesverbände werden von Landesbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
